Hausordnung
Liebe Besucherinnen und Besucher, herzlich willkommen im Kunstgebäude. Bei uns können Sie auf über 1.100 qm Ausstellungsfläche Kunstwerke im Original betrachten. Um die Sicherheit der Kunst zu gewährleisten bitten wir Sie, die Regeln unserer Hausordnung zu befolgen.
Das Hausrecht obliegt dem Betreiber des Gebäudes sowie den Ausstellungsverantwortlichen bzw. temporären Veranstalterinnen und Veranstaltern. Unsere Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals vor Ort zu folgen. Mit dem Betreten des Kunstgebäudes erkennen Sie die jeweilige Hausordnung an.
Eintrittspreise, Öffnungszeiten und Schließungen
Die Eintrittspreise, Öffnungszeiten und Schließzeiten unterliegen Anpassungen. Die jeweils gültige Fassung kann an der Kasse eingesehen werden.
Der Betreiber sowie der Inhaber der Liegenschaft behalten sich vor, in besonderen Situationen Schließungen vorzunehmen. Dies kann das ganze Haus, punktuelle Bereiche oder einzelne Räume betreffen sowie die Abhängung einzelner Kunstwerke umfassen. Einen Rechtsanspruch auf Zugang, auch bei bezahltem Eintritt, besteht nicht.
Zu besonderen Situationen zählen unter anderem:
- Überfüllung
- Bauliche Maßnahmen
- Restauratorische Maßnahmen
- Personalengpässe im Bereich der Sicherheit, u.a.
Tiere
Die Mitnahme von Tieren aller Art ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind lediglich Begleithunde für einen barrierefreien Zugang des Kunstgebäudes.
Rauchen, Essen und Trinken
Im gesamten Gebäude gilt ein Rauchverbot. Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Räumen möglich. In den Ausstellungsräumen ist es grundsätzlich verboten.
Verbot Cannabis-Konsum im und rund um die Gebäude des Kunstgebäudes
Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Besitz und Anbau von Cannabis sind damit in Deutschland für Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen legal. Allerdings ist der Konsum von Cannabis in und im Umkreis von Schulen, Kitas, Spielplätzen, weiteren Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlichen Sportstätten verboten, sofern diese in Sichtweite liegen (dies entspricht in der Regel einem Radius von mindestens 100 Metern ab dem Eingangsbereich).
Auch der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen ist verboten. Das Kunstgebäude Stuttgart befindet sich zum einen innerhalb des oben genannten Radius (Schulhof und Spielplatz). Zum anderen empfängt es als Kunstmuseum mit Bildungsauftrag täglich auch minderjährige Besucherinnen und Besucher. Daher ist der Konsum von Cannabis im und rund um das Gebäude nicht gestattet.
Sperrige Gegenstände, Taschen, Mäntel, Regenschirme
Die Mitnahme von großen Taschen, Gepäckstücken, sperrigen oder scharfkantigen Gegenständen, Stativen oder Stöcken ist ebenso verboten wie das Betreten der Ausstellungsräume mit Jacken, Mänteln, nasser Bekleidung, Regenschirmen und ähnlichem.
Kinderwagen sind nur bei Babys erlaubt. Rollatoren und Rollstühle sind erlaubt. Hier gilt aber eine besondere Sorgfaltspflicht der Nutzer in den Ausstellungsräumen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist in den Ausstellungsräumen zu folgen.
Es gilt das maximale Taschenformat wie es im Ticketbereich einzusehen ist. Alle anderen Gegenstände sind im Schließfach zu verstauen.
Schließfächer
Die Schließfächer im Untergeschoss können nur für die Dauer des Besuchs im Kunstgebäude belegt werden. Sie werden abends geleert. Für den Verbleib des Inhaltes übernehmen wir keine Haftung.
Sollten Sie den Schlüssel zu Ihrem Schließfach verlieren, so entsteht eine Verwaltungsgebühr von 30,00 Euro, die umgehend vor Ort zu zahlen ist. Hintergrund ist der notwendige Austausch des Schlosses.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
Um die Sicherheit der Kunstwerke zu gewährleisten ist es verboten, zu nahe an die Kunstwerke heranzutreten sowie diese zu berühren. Eventuelle Sicherheitsabsperrungen sind zu beachten.
Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt, ebenso ist der Gebrauch von Filzstiften, Füllern, Kugelschreibern oder Ähnlichem verboten. Auch dürfen Laserpointer nicht eingesetzt werden.
Bitte achten Sie grundsätzlich beim Hantieren mit Blöcken, Zeichenmaterialien, Katalogen, Brillen und Sitzhockern auf den gebotenen Sicherheitsabstand zu den Kunstwerken (siehe Punkt Haftung).
Familien, Kinder und Jugendliche, Schulklassen
Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen die Ausstellungsräume besuchen.
Eltern und begleitende Erwachsene sind verantwortlich für das Verhalten der Kinder und Jugendlichen und übernehmen die Haftung. Bei Schulklassen obliegt die Aufsichtspflicht den begleitenden Lehrkräften.
Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist zu folgen.
Foto- und Filmaufnahmen
Für den privaten Verwendungszweck ist es erlaubt, in den Ausstellungsräumen zu fotografieren und zu filmen. Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
Die Verwendung eines Stativs und eines Blitzes ist aber verboten. Grundsätzlich sind bei Aufnahmen die Persönlichkeitsrechte Dritter (anderer Besucherinnen und Besucher) zu beachten.
Wir weisen darauf hin, dass bei der Veröffentlichung von Fotomotiven mit Kunstwerken in sozialen Medien (auch auf privaten Accounts) und Publikationen möglicherweise Bildrechte anfallen. Dies gilt für alle Werke, deren Künstler noch nicht über 70 Jahre verstorben sind. In Deutschland werden die Bildrechte von der VG Bild-Kunst in Bonn vertreten.
Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen sind mit einem Vorlauf von mindestens 3 Werktagen bei den Betreibern des Kunstgebäudes offiziell anzumelden.
Sicherheit und Notfallevakuierung
Um die Sicherheit unserer Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten gibt es verschiedene Regelungen. Im Notfall sind Besucherinnen und Besucher verpflichtet, den Anweisungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu folgen.
Weisungsbefugnis
Den Anweisungen des Personals ist grundsätzlich zu folgen.
Alarmauslösung
Bei vorsätzlichem und fahrlässigem Auslösen der Alarmanlagen haften die Verursacher für die Kosten. Eltern haben gegenüber ihren Kindern eine Aufsichtspflicht.
Haftung
Alle Besucherinnen und Besucher haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die von ihnen verursachten Schäden.
Hausverbot
Die Verantwortlichen behalten sich entsprechend ihres Hausrechtes vor, einzelnen Personen oder Gruppen bei Bedarf ein Hausverbot zu erteilen.
Das Eintrittsgeld wird nicht erstattet.
In Kraft treten
Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie liegt an der Kasse des Kunstgebäudes zur Einsicht aus.